Datenschutzerklärung - Handlungsbedarf!

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    Zitat

    Im Februar 2016 ist - von vielen unbemerkt - ein neues Gesetz in Kraft getreten. Eigentlich soll dieses neue Gesetz helfen, Datenschutzverstöße im Netz besser zu verfolgen und Verbraucher vor unseriösen Unternehmen zu schützen. In der Praxis bedeutet es aber: Fast jeder Webseitenbetreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung kann ab sofort abgemahnt werden.

  • Auf bodhran.de gibt es keine Datenschutzerklärung.


    Wer von Euch betreibt eine private Internetseite.
    Wie macht Ihr das?


    Die Informationen sind für zum Teil widersprüchlich, zum Teil verwirrend ... :-(


    Wer hat sich damit schon auseinandergesetzt, wie das bei privat betriebenen Seiten, die keine Werbebanner enthalten und keine kommerziellen Zwecke verfolgen?

  • Dein Link ist ja eindeutig.

    Der Beitrag auf ist eindeutig! Ja.


    Ich habe mal begonnen mich etwas mehr zu informieren.
    Und viele andere gibt es da auch noch, die ganz ähnlich formuliert sind.


    Aber dann gibt es auch das hier:
    ==> http://www.dr-bahr.com/news/ab…en-und-gerichtlich-v.html
    Dort steht unter anderem folgendes:


    Das "VERWIRREND" bezog sich allgemein auf die Infos im Internet und nicht nur auf der Seite .


    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hätte man früher schon eine Datenschutzerklärung benötigt, aber das Fehlen konnte nicht abgemahnt werden. Es war nur eine "Ordnungsvergehen". Ab jetzt kann unter umständen von Verbänden das Fehlen solch einer Erklärung/Belehrung abgemahnt werden.


    Um da wirklich durchblicken zu können, muss man wohl Jurist sein. :-(