Guido hat natürlich recht, als Bearbeiter eines traditinellen Stückes ist man nicht GEMA pflichtig. Nur, auch das stimmt, wie will man das nachweisen? Der örtliche Musikverein hat für "O DU Fröhliche" oder sowas jedenfalls eine Rechnung erhalten.
Ich habe mal gehört, daß die GEMA im Zweifel auch auf die Musiker zurückgreift, wenn der Veranstalter nicht zahlt. Am besten spricht man offen mit dem Wirt darüber. Eine öffentliche Musikaufführung ist nämlich auch dann meldepflichtig, wenn nur ungeschützte Stücke gespielt werden. Nichtmeldung führt bei Ertappen zu verdoppeltem Satz.
Die Frage ist ja auch, warum man Sessions spielt. Wohl kaum um Geld zu verdienen. Also lasst den Wirt die Gebühr bezahlen und freut euch über den schönen Abend ( auch wenn GEMA und Session eigentlich garnicht zusammenpassen wollen).
Schade ist immer, wenn es zwischen den Musikern und dem Wirt zu solchen Querelen kommt. Eigentlich sollten beide Seiten doch profitieren.
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Moin,
da muss aber etwas schief gelaufen sein. Für "Oh Du fröhliche" muss man eigentlich nichts bezahlen. Da hat aber einer bei der Anmeldung Mist gebaut oder nicht auf sein Recht von freier Bearbeitung von "Freien Weisen" gemacht. Kann es sein, dass nur der Name des Stückes, aber nicht des Bearbeiters genannt wurde? Dann passiert genau das, was ich schon geschrieben hatte. Da würde ich bei der Gema aber noch einmal nachhaken...
Guido -
Guido, Du bist ja echt im Thema.
Ich denke, die haben ihr Weihnachtständchen nicht angemeldet. Das meine ich ja: man kann sich über die GEMA ärgern oder auch nicht. Fest steht aber, daß es sie gibt und sie weitreichende Befugnisse hat. Daher lieber erstmal alles anmelden, Titelliste dazulegen und gut. Es ist nur halt schon etwas ätzend, daß man im Prinzip immer die GEMA benachrichtigen muss, sobald man sein Instrument irgendwo auspackt.
Torsten -
oder man muss zumindestens eine passende Liste in der Hosentasche oder dem Computer haben...
Da mir eine kleine Plattenfirma und ein Musiklabel gehört und ich Musikmanagement studiert habe, kenne ich mich ein wenig mit der Gema aus!
Guido -
Wie wäre es denn dann mit einer weiteren Info für kleine Bands. Wenn man so auf der Gema-Seite schaut und diverse Leute fragt, ist das sogenannte genaue Wissen über die GEMA echt wild durcheinander.
Mich würden daher auch einige Grundlagen interessieren, die wichtig sind für unsere kleine Farm äääh Band....
Demnächst mehr an dieser Stelle!
ZitatDa mir eine kleine Plattenfirma und ein Musiklabel gehört
Dann kann man also bei dir eine Platte verlegen? Oder dient das zu Selbstzwecken/ Eigennutzen?
Liebe Grüße
Sven -
kommt darauf an. Verlegen ja, produzieren nicht!
Guido -
Zitat
Dann kann man also bei dir eine Platte verlegen
ich hab auch schon Platten verlegt. Natursteinplatten finde ich besonders schön, aber kannst mir auch andere geben. Schellackplatten hab ich auch schon verlegt, und nicht wieder gefunden. Mein Fahrrad wars dann auch schon öfter...
irgendwie bin ich jetzt völlig platt, kanns mir aber auch nicht verkneifen heut!
Nothing for ungood
Euer Mat
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Noch Infos für Leute, die nichts bezahlen wollen? :
ZitatViele Clubs wissen nicht, dass es eine Missverhältnisklausel gibt für die Gema Gebühren.
Deshalb hier folgende Info.Auf dieser Seite findet sich ein interessanter Dialog:
1.) Eine Veranstaltung muss der GEMA wie immer VOR dem Konzert gemeldet werden.
2.) Der formlose Antrag auf Anwendung der Missverhältnissklausel bei der Abrechnung der gemeldeten Veranstaltung kann logischerweise immer erst dann erfolgen, wenn das Missverhältnis - sprich der Flopp - eingetreten ist bzw. anhand der eingegangenen GEMA-Rechnung ersichtlich wird, dass die GEMA-Lizenzgebühr mehr als 10 Prozent der Einnahmen beträgt!.
3. ) Der Antrag ist formlos zu stellen: "Hiermit beantrage ich die Anwendung der Missverhältnisklausel bei der Abrechnung folgender Veranstaltung....
Dem Antrag beizulegen ist eine Einnahmenaufstellung. Will heissen: 999 Tickets wurde zum Preis von 8,- EUR verkauft, 33 Tickets wurden zum reduzierten Preis von 5,- EUR verkauft === macht summarisch eine Einnahme von Summe X.
4. ) Die Missverhältnissklausel kann natürlich am leichtesten bei der Einzelabrechnung angewandt werden.
Sollte ein Veranstalter eine Pauschalierung mit der GEMA vereinbart haben und z.B. am Jahresende feststellen, dass die GEMA-Lizenzen mehr als 10 Prozent seiner Einnahmen ausmachen, würde ich dringend dazu raten, mit der GEMA den Pauschaltarif neu zu berechnen.
Auch solche Fälle haben wir zusammen mit der GEMA und Clubs bereits mehrfach in der Praxis als "ideelle Vermittler" hinbekommen.
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD
http://www.allmusic.de
Vielleicht hilfts ja weiter !
Liebe Grüße
Sven